Bestpool-Brand

Bestpool-Brand – RA Wolfgang Schneider von der Bielefelder S-D-K-Kanzlei ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Am Donnerstag-Abend erläuterte er über 100 Anwohnern in der Alten Feuerwehr die Rechtslage. Bürger mit Wirkung hat die wichtigsten Fragen und die Antworten des Juristenzusammengestellt. Vorab: Statt einer Patentlösung für alle Fälle muss genau hingeschaut werden.

Wer ist für den Bestpool-Brand und seine Folgen verantwortlich?

Geht von einem Betrieb etwas aus, das anderen schadet, muss die Firma haften. Man spricht in solchen Fällten von einer „Störereigenschaft“. Allein die Nutzung von Gefahrstoffen reicht dafür aus. Es hat bei Bestpool einen Brand gegeben, bei dem sich ein giftiger Gefahrstoff in der Gegend verbreitet hat. Deshalb muss das Unternehmen für die entstandenen Schäden haften.

Was mache ich, wenn zum Beispiel an meinem Haus, am Auto und im Garten durch das Chlorgranulat große Schäden entstanden sind?

Wem Schäden entstanden sind, hat einen Haftungsanspruch gegenüber Bestpool. Das Unternehmen muss für die Beseitigung der Schäden einstehen. Dafür hat es eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass Sir als Geschädigte Ihre Ansprüche direkt gegenüber Bestpool geltend machen.

Ich habe bereits meine eigene Versicherung mit der Schadenregulierung beauftragt. Auch die Gemeinde Steinhagen hat dafür Formulare zum Download angeboten.

Schalten Sie Ihre eigene Versicherung ein, belasten Sie Ihren Vertrag. Dabei kann es Nachteile für Sie geben. Dazu gehören die Selbstbeteiligung, anschließende Beitragserhöhungen und bestimmte Ausschlussklauseln. Gebäude- und Hausratversicherungen etwa erfassen das gesamte Gebäude mit Ausstattung. Doch was ist mit Schäden im Garten? Die Substanz ist sehr giftig, sogar tödlich für bestimmte Tiere und Pflanzen. Auf diesen Schäden bleiben Sie sitzen.  

Was muss ich für Regulierung durch Bestpool tun?

Zeigen Sie den Schaden bei Ihrer eigenen Versicherung nur mit dem Zusatz „VORSORGLICH“ an. Kontaktieren Sie parallel Bestpool und melden Sie Ihren Anspruch auf Regulierung an. Das Unternehmen wird den Fall dann über seine Betriebshaftpflicht abwickeln. Dazu ist es enorm wichtig, dass Sie alle Folgen des Brandes bei Ihnen genau festhalten. Machen Sie Fotos, stellen Sie Vorher-Nachher-Aufnahmen gegenüber, machen Sie Zeichnungen und beschreiben Sie den Sachverhalt. Das nennt man eine „Dokumentation“.

Und was ist, wenn man die Schäden inzwischen unsichtbar sind oder erst später auftreten?

Nehmen wir an, auf Ihrem Haus und an den Fenstern war Granulat, das entfernt wurde. Sie können Zeugen benennen und diese um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass an dieser und jener Stelle viel Granulat war. Schwieriger wird es bei Spätfolgen. Durch die Chemikalie können feinste Haarrisse in Materialien auftreten. Die sind erst mal unsichtbar. Doch in ein paar Monaten oder Jahren wird der Schaden offenbar. Dann müssen Sie beweisen, dass er eine Folge des Granulats ist. Sicherer ist es, mögliche Spätschäden bereits bei der Schadensmeldung einzuschließen.

Das ist ja wahnsinnig zeitaufwendig! Für eine Dokumentation muss ich mir praktisch Urlaub nehmen …

Stimmt. Wenn die gegnerische Haftpflicht den Schaden reguliert, können Sie auch Ihre eigene in den Fall geflossene Arbeitszeit angeben. Ein gezahlter Durchschnittswert sind 15 Euro pro Stunde.

Unser Dach haben wir gerade neu eindecken lassen. Es heißt, die Gewährleistung auf die Ziegel sei erloschen. Was nun?

Gewährleistung bedeutet, dass ein Händler in der Regel zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen muss. Dabei ist an die normale Lebenszeit eines Produktes gedacht. Hier hat es ein Ereignis gegeben, das zu einer Schädigung der Ziegel geführt hat. Deshalb muss der Händler dafür nicht einstehen. Gefragt ist der Schadenverursacher. Er muss dann zum Beispiel über seine Haftpflichtversicherung neue Ziegel plus die Kosten für die Dacheindeckung bezahlen.

Wir haben unsere eigene Versicherung beauftragt. Die haben einen Gutachter und ein Serviceteam für die Schadenbeseitigung beauftragt. Ist dabei etwas zu beachten?

Jede Versicherung arbeitet mit bestimmten Gutachtern zusammen. Auch ausgewählte Dienstleister für die Schadensbeseitigung gehören dazu. Sie reinigen und reparieren. Die Versicherung achtet dabei auch auf möglichst niedrige eigene Kosten. Also besteht die Gefahr, dass die Ergebnisse des Gutachters und die Arbeit der beauftragten Serviceteams im Sinne der Versicherung ist. Fragen Sie bei der Beseitigung des Granulats unbedingt nach dem Fachkundenachweis der Person im Umgang mit dem speziellen Gefahrstoff, um den es gerade geht.

Und wie ist das, wenn der Schaden durch die Bestpool-Haftpflicht reguliert wird?

Dann können Sie den Gutachter und die Dienstleister für die Schadenbeseitigung selbst aussuchen. Es empfehlen sich ausgewiesene Fachleute und neutrale Gutachter, die bereits in ähnlichen Fällen aktiv waren. Als Kanzlei haben wir ein Experten-Netzwerk. Übrigens:  Die Gegner-Haftplicht übernimmt auch die Kosten für Beratung und Begleitung des Falls, zum Beispiel durch eine Anwaltskanzlei.

Bestpool-Brand – wer zahlt die Schäden?

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