Hagedorn

Hagedorn Riding-Ranch: Der BUND hatte im Dezember 2021 mit einer Klage gegen die Genehmigung einen Baustopp erwirkt, da der Standort im Außenbereich liegt. Unternehmerin Barbara Hagedorn und die Stadt Bielefeld wollen mit einem „Nachtrag“ zur Baugenehmigung BUND-Klage aushebeln. Hagedorn beantragt Aufhebung des Baustopps, will zugleich aber schon Bauvorbereitungen treffen.

BUND-Eilantrag gegen die Baugenehmigung bewirkte vorläufigen Baustopp

Gegen die ursprüngliche Baugenehmigung vom Juni 2021 hatte der BUND NRW einen erfolgreichen Eilantrag gestellt: Die begonnenen Bauarbeiten mussten nach Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden im Dezember 2021 gestoppt werden. Seitdem liegt die Baustelle still. Nach Auffassung des BUND plant Hagedorn in Bielefeld-Holtkamp eine Reitsportanlage, deren Bau im dortigen Landschaftsschutzgebiet unzulässig ist. Im Beschluss für den Baustopp hatte das Gericht keine Voraussetzungen für eine Anerkennung als privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb gesehen, was Voraussetzung für solche Bauten im Außenbereich ist. Dazu wurden besonders die Betriebsbeschreibung und das Wirtschaftlichkeitsgutachten ausgewertet.  

Nachträgliche Änderungen für die Baugenehmigung vom Bauamt akzeptiert

Das Bauamt der Stadt Bielefeld hat nun am 15. Juli einen „Nachtrag“ zur Baugenehmigung für die Riding-Ranch von Barbara Hagedorn genehmigt, wie die Unternehmerin über ihren Anwalt mitteilen ließ. In diesem Nachtrag heißt es, sowohl das Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung als auch der Planungsbericht für die SL Riding Ranch sowie die Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung seien nicht länger Gegenstand der Baugenehmigung.  Der Anwalt verkündete, Hagedorn betrachte diesen Nachtrag als „neue Baugenehmigung“ und gehe davon aus, dass sie auf dieser Grundlage den Bau ihrer Reitsportanlage fortsetzen könne.

Die für eine Genehmigung nötigen Unterlagen wurden einfach ausgetauscht

BUND NRW-Vorstandsmitglied und Sprecher der BUND-Kreisgruppe Bielefeld, Adalbert Niemeyer-Lüllwitz (rundes Bild) erläutert: „Aus Sicht des BUND steht damit zweifelsfrei fest, dass die im Juni 2021 erteilte Baugenehmigung juristisch nicht tragfähig, also klar rechtswidrig war.“ Denn alle damals für die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb wesentlichen Nachweise seien zurückgezogen worden. “ Um die Rechtswidrigkeit festzustellen, bedurfte es erst einer Klage des BUND und eines Baustoppbeschlusses des Verwaltungsgerichts.“ Jetzt werde versucht, mit neuen Bauunterlagen und einer darauf gestützten neuen Genehmigung eine im Landschaftsschutzgebiet nach wie vor unzulässige Reitsportanlage doch noch durchzusetzen.  

BUND kritisiert Vorgehen der Stadt Bielefeld

BUND-Vorstandsmitglied Jürgen Birtsch ergänzt: „Das Vorgehen der Stadt widerspricht unserem Rechtsverständnis. Die Behörde hat hier offenbar nichts aus den schweren Fehlern bei der Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung gelernt.“ Im Gegenteil: Erneut werde alles versucht, einen im Außenbereich rechtswidrigen Bau durch Vortäuschung einer hauptsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung durchzusetzen. Der BUND fragt erneut, ob dabei auch der Einfluss der Geschäftsführerin und Miteigentümerin der Hagedorn-Holding als stadtbekannte und finanzstarker Unternehmerin eine Rolle gespielt habe.  

Barbara Hagedorn lässt schon Baumaterialien ankarren

Hagedorn hat jetzt bei Gericht auf Grundlage des „Nachtrages zur Baugenehmigung“ eine Aufhebung des Baustoppbeschlusses beantragt. Der BUND kann dazu Stellung nehmen und hat über seinen Anwalt dazu Einsicht in alle neuen Unterlagen beantragt. Dennoch geht die Firmenchefin laut eigener Mitteilung davon aus, dass sie unabhängig von einer solchen Gerichtsentscheidung ihren Bau wieder fortsetzen könne. Sie kündigt an, dazu schon Baumaterial auf die Baustelle schaffen zu wollen. Außerdem halte sie sich die Option offen, auch vor einer Entscheidung des Gerichts den Bau wieder aufzunehmen. „Aus unserer Sicht wäre der Weiterbau ein Verstoß gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2021. Wir fordern deshalb Hagedorn auf, bis zu einer gerichtlichen Klärung darauf zu verzichten“, sagt Jürgen Birtsch.

Hagedorn Riding-Ranch: BUND-Stellungnahme

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert