UIG – das Umweltinformationsgesetz öffnet die Tür zu umweltrelevanten Informationen. Bürger/innen, Initiativen, Vereine und Verbände machen zuweilen die Erfahrung, dass sie bei Anfragen an Behörden entweder keine oder nur zögerlich Antwort erhalten. Dabei sind Einrichtungen des Bundes, der Länder bis herunter zur kommunalen Ebene nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig.
In jedem Bundesland gilt ein eigenes Umweltinformationsgesetz. In Nordrhein-Westfalen ist es das UIG NRW. Auskunftspflichtig sind beispielsweise …
- Landes- und Bezirksregierungen (z. B. Detmold)
- Stadt- und Gemeindeverwaltungen (alle Ämter, die umweltrelevante Entscheidungen fällen)
- Forstämter
- Stadt- und Gemeindewerke
Interessierte können Daten über die Luftqualität, den Zustand von Gewässern, Biotopen und Schutzgebieten abfragen. Erfasst sind auch Informationen über Umwelt-Einwirkungen, also etwa Lärm, Energie, Strahlung, Abfälle, Flächenversiegelung. Daten über Umweltschutz-Aktivitäten und Ausgleichsmaßnahmen fallen ebenfalls darunter.
Herausgegeben werden müssen zudem Berichte zur Umsetzung des Umweltrechts und Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit. Die auskunftspflichtigen Institutionen haben maximal vier Wochen Zeit, auf den Antrag zu reagieren. Von Anfragen, die Sie ganz einfach selbst durch Recherchen klären können, ist abzusehen.
Anträge auf Informationen können manchmal abgelehnt werden
In bestimmten Fällen darf die Herausgabe von Informationen abgelehnt werden. So sind Informationen aus laufenden Gerichtsverfahren und Inhalte vertraulicher Beratungen vor Anfragen geschützt. Das gleiche gilt, wenn durch die Herausgabe der Informationen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart würden. Kein Anspruch besteht ferner auf die Übermittlung noch nicht aufbereiteter Rohdaten.
Wie ein Antrag mit Bezug aufs UIG aussieht
Bevor Sie einen Antrag formulieren, klären Sie die beiden Fragen:
- Handelt es sich tatsächlich um umweltrelevante Informationen?
- Verfügt die Stelle, die Sie kontaktieren möchten, tatsächlich über diese Informationen?
Am besten nehmen Sie schon im Betreff Bezug auf das UIG oder das UIG Ihres Bundeslandes. „Antrag auf Übermittlung umweltrelevanter Informationen gemäß UIG …“. Anschließend müssen Sie genau ausdrücken, welcher Art die gewünschten Informationen sind und in welcher Form sie übermittelt werden sollen. Achtung, dafür können Gebühren entstehen.