Wahl-Werbebriefe

Wahl-Werbebriefe – einige Tage vor der Landtagswahl lag bei vielen Menschen im Altkreis ein persönlich adressierter Brief im Kasten. Er stammte von der Kreis-CDU. Doch nur manche Empfänger freuten sich über die Aufmerksamkeit der hiesigen Landtagskandidatin. Bisher üblich waren solche Schreiben an Erstwähler/innen im Vorfeld von Kommunalwahlen. 

Anschreiben an Erstwählende sind üblich

Doch sind persönlich adressierte Wahl-Werbebriefe überhaupt ein wirkungsvolles Überzeugungsinstrument? Mehrere Steinhagener Parteien nutzten diese Möglichkeit vor der letzten Kommunalwahl 2020. 

Oft landen Wahl-Werbebriefe sofort im Altpapier

Auf ein Rundschreiben an alle Erstwählenden der Gemeinde erhielt die CDU kaum positive Reaktionen. Sonst kamen entweder Nachfragen nach der Datenquelle oder Schweigen. Der im Text angebotene kostenlose Rhetorik-Kurs-Angebot für Jugendliche fiel mangels Teilnahmeinteresse aus.  Auch die SPD hatte von dieser Möglichkeit der Kontaktaufnahme Gebrauch gemacht.

Adresskauf aus dem Einwohner-Melderegister ist erlaubt

Heiko Kaiser vom Haller Kreisblatt stellte in einem Beitrag die Frage, ob das persönliche Anschreiben potenzieller Wähler/innen überhaupt gestattet sei. Und er bejahte sie: Der Erwerb von Adresse aus den Melderegistern von Städten und Gemeinden sei gesetzlich sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung erlaubt. 

Auch in Steinhagen dürfen Parteien und ähnliche Gruppierungen Anwohner-Daten anhand einer Altersspanne abfragen bzw. käuflich erwerben. Beispiel: „Alle Wahlberechtigten zwischen 30 und 70 Jahren.“ Diese Daten müssen nach dem Einsatz – spätestens in einem Zeitraum von vier Wochen – wieder gelöscht werden.

Wer keine persönliche Parteien-Post bekommen möchte, muss widersprechen

Steinhagener/innen, die verhindern möchten, dass Parteien die eigene Adresse ganz legitim zu Wahl-Werbezwecken abfischen, müssen dagegen bei der Gemeinde widersprechen. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen nicht aus. Für eine so genannte „Übermittlungssperre“ müssen Bürger/innen ein Formular ausfüllen.

Einspruchsformular wird sofort zugeschickt

Dieses schickt die Verwaltung auf Wunsch sofort zu, zum Beispiel per Mail als PDF. Es muss ausgefüllt, persönlich vorbeigebracht oder per Post geschickt werden. Achtung, beim Postversand muss eine Kopie des Personalausweises oder eines Reisepasses hinzugefügt werden.

Wahl-Werbebriefe unerwünscht

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